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Sparkasse Trier
Theodor-Heuss-Allee 1
54292 Trier

Stiftungsgründung

Stiftungsgründung

Nie war es einfacher,
eine Stiftung zu errichten.

Nie war es einfacher

Nie war es einfacher

Mit der Stiftergemeinschaft der Sparkasse gibt die Sparkasse Trier den Bürgerinnen und Bürgern ein „Instrument“ an die Hand, sich als Stifter dauerhaft gemeinnützig zu engagieren.

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse bündelt das Wirken vieler Stifter in unserer Heimat für individuell bestimmbare Zwecke.

Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse profitieren Sie:

  • Durch eine  äußerst einfache Stiftungserrichtung
  • Von einer professionellen Stiftungsverwaltung
  • Von einem Höchstmaß an Flexibilität bei der Zweckbestimmung
Steuerliche Förderung

Steuerliche Förderung

Einkommensteuer

Sie können Ihre Zuwendungen an Ihrer Stiftung innerhalb bestimmter Höchstbeträge zu 100 % als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Zuwendungen in den Vermögensstock Ihrer gemeinnützigen Stiftung werden dabei mit deutlich höheren Beträgen steuerlich gefördert als etwa Spenden.
Um Ihre Stiftungszuwendung steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie nicht bis zur Abgabe Ihrer Steuererklärung warten. Die Eintragung in die Lohnsteuerkarte bzw. die Kürzung der Einkommensteuervorauszahlungen ist möglich.

Schenkung- und Erbschaftsteuer

Die Zuwendungen in den Vermögensstock Ihrer Stiftung sind von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit, da die Stiftung nach ihrer Satzung ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken dient. Eine Zuwendung von ererbtem Vermögen an eine Stiftung innerhalb von 24 Monaten nach Erbanfall führt zum rückwirkenden Erlass der Erbschaftssteuer.

Steuern auf Erträge

Im Rahmen der Vermögensanlage ist die Stiftung von Steuern auf die Erträge befreit.

Mittelverwendung

Sie entscheiden selbst, welche steuerbegünstigte Einrichtung gefördert werden soll. Wenn Sie selbst keinen Empfänger festlegen, entscheidet das Stiftungskuratorium über die Verwendung der Stiftungserträge. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig. Sofern Sie es wünschen, kann die Stiftung einen Teil der erwirtschafteten Erträge dazu verwenden, Ihr Grab zu pflegen und somit Ihr Andenken zu ehren.

Investment

Investment

Ab welchem Betrag kann meine  Stiftung errichtet werden?

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse möchte Ihnen das „Anstiften“ und „Kennenlernen“ der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Namensstiftung können Sie deshalb bereits mit einem Betrag in Höhe von 25.000 EUR errichten und die fördernde Einrichtung individuell bestimmen.

Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit und in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.

Gute Gründe

Gute Gründe

Gute Gründe für die Errichtung meiner Stiftung

  • Mit meiner Stiftung kann ich ein persönliches Andenken an meine Vorfahren, meinen Lebenspartner oder mich selbst schaffen.
  • Mit meiner Stiftung kann ich meiner Heimat etwas Gutes tun und über mein Leben hinaus wirken.
  • Mit meiner Stiftung in der Stiftergemeinschaft kann ich mit den Erträgen aus meinem Vermögen eine von mir bestimmt Einrichtung fördern. Besonders gut finde ich, dass ich mich nicht dauerhaft festlegen muss, sondern jederzeit eine andereEinrichtung fördern kann.
  • Mit meiner Stiftung übernehme ich gesellschaftliche Verantwortung und kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben bekommen habe.
  • Stiften kann ich entweder anonym oder mit öffentlichem Bekenntnis – dies ist meine freie Entscheidung.
  • Meine Stiftung gilt ewig; viele Stiftungen, auch in der Region Trier, haben Jahrhunderte überdauert und wirken noch immer segensreich.
  • Als Stifter werde ich vom Staat belohnt, denn die Stiftungsbeträge können steuerlich geltend gemacht werden.
Capitla

Die Sparkassen-App: Erneut Bestnoten im Test bei Capital.

Nutzen auch Sie die vielen praktischen Funktionen.

Die Sparkasse Trier wurde von Oberbürgermeister Wolfram Leibe mit dem neuen Qualitätssiegel „MEIN TOP JOB TRIER“ ausgezeichnet.

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