Mit der Stiftergemeinschaft der Sparkasse gibt die Sparkasse Trier den Bürgerinnen und Bürgern ein „Instrument“ an die Hand, sich als Stifter dauerhaft gemeinnützig zu engagieren.
Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse bündelt das Wirken vieler Stifter in unserer Heimat für individuell bestimmbare Zwecke.
Sie können Ihre Zuwendungen an Ihrer Stiftung innerhalb bestimmter Höchstbeträge zu 100 % als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Zuwendungen in den Vermögensstock Ihrer gemeinnützigen Stiftung werden dabei mit deutlich höheren Beträgen steuerlich gefördert als etwa Spenden.
Um Ihre Stiftungszuwendung steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie nicht bis zur Abgabe Ihrer Steuererklärung warten. Die Eintragung in die Lohnsteuerkarte bzw. die Kürzung der Einkommensteuervorauszahlungen ist möglich.
Die Zuwendungen in den Vermögensstock Ihrer Stiftung sind von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit, da die Stiftung nach ihrer Satzung ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken dient. Eine Zuwendung von ererbtem Vermögen an eine Stiftung innerhalb von 24 Monaten nach Erbanfall führt zum rückwirkenden Erlass der Erbschaftssteuer.
Im Rahmen der Vermögensanlage ist die Stiftung von Steuern auf die Erträge befreit.
Sie entscheiden selbst, welche steuerbegünstigte Einrichtung gefördert werden soll. Wenn Sie selbst keinen Empfänger festlegen, entscheidet das Stiftungskuratorium über die Verwendung der Stiftungserträge. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig. Sofern Sie es wünschen, kann die Stiftung einen Teil der erwirtschafteten Erträge dazu verwenden, Ihr Grab zu pflegen und somit Ihr Andenken zu ehren.
Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse möchte Ihnen das „Anstiften“ und „Kennenlernen“ der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Namensstiftung können Sie deshalb bereits mit einem Betrag in Höhe von 25.000 EUR errichten und die fördernde Einrichtung individuell bestimmen.
Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit und in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.
Die Sparkasse Trier wurde von Oberbürgermeister Wolfram Leibe mit dem neuen Qualitätssiegel „MEIN TOP JOB TRIER“ ausgezeichnet.