Hauptnavigation
KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich
Service-Telefon
0651 712-0
Online-Banking-Hotline
0651 712-4141
Versicherungs-Hotline
0651 712-1314
Immobilien-Hotline
0651 712-1515
BusinessCenter
0651 712-4444
Nehmen Sie Kontakt auf

Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns:

Allgemein:

kontakt@sparkasse-trier.de

Online-Banking:

banking@sparkasse-trier.de

Unsere BLZ & BIC
BLZ58550130
BICTRISDE55XXX

Sparkasse Trier
Theodor-Heuss-Allee 1
54292 Trier

Preisfinder
FAQ

Ihre Fragen - unsere Antworten

Wie funktioniert die Online-Wertermittlung meiner Immobilie?

Der Preisfinder der Sparkasse Trier ist kostenlos und unverbindlich. Mit nur wenigen Klicks erhalten Sie online einen Richtwert Ihrer Immobilie. Dazu verarbeitet der Preisfinder echte Marktdaten zu einer ersten, realistischen Preisindikation. 

Für eine exakte Analyse benötigt der Preisfinder einige wenige Angaben zu Ihrer Immobilie. Dazu zählt neben der Adresse der Immobilie, das Baujahr, die Wohnfläche sowie Objektart. Hinzu kommen Informationen zu durchgeführten Modernisierungen und Sanierungen. 

Nachdem Sie die Angaben zur Ihrer Immobilie übermittelt haben, erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit Ihre Immobilienbewertung. 

Wie gut ist eine Immobilienbewertung online?

Eine kostenlose online Immobilienbewertung ist ein probates Mittel, um eine erste Preisspanne Ihrer Immobilie zu erhalten. Anhand von umfangreichen Vergleichspreisen wird näherungsweise der Marktwert einer Immobilie ermittelt. Neben lagespezifischen Merkmalen, werden hier auch der Pflege- bzw. Renovierungszustand, das Alter der Immobilie sowie die Größe des Verkaufobjekts berücksichtigt.

Vorteile einer kostenlosen Immobilienbewertung

Die Vorteile einer kostenlosen Immobilienbewertung sind schnell aufgezählt:

  • Schnelligkeit – Sie erhalten innerhalb kürzester Zeit ein erstes Ergebnis Ihrer Immobilienbewertung.
  • Transparenz – Sie erhalten eine Zusammenfassung der wichtigsten Eckpunkte Ihrer online Wertermittlung und profitieren zusätzlich von einer kostenfreien Plausibilitätsüberprüfung Ihres Ergebnisses durch einen Experten für Immobilienbewertungen.
Wie wird der Immobilienwert vor Ort ermittelt?

Vergleichswertverfahren

Geeignet für: Eigentumswohnungen, Grundstücke

Auf Basis von Lage, Ausstattung und Eigenschaften einer Immobilie wird beim Vergleichswertverfahren nach ähnlichen Objekten in der Lage oder vergleichbarer Lage, gesucht. Liegen genug vergleichbare Immobilien vor, wird der Wert anhand von Vergleichsobjekten ermittelt. Anhand der vorliegenden Daten ergibt sich nun eine Preisspanne der Immobilie. Da es selbst bei ähnlichen Immobilien zu sehr unterschiedlichen Preisen kommen kann, wird durch einen Ortstermin von einem marktkündigen Experten eine Besichtigung der Immobilie vorgenommen. Dabei werden Preisbestimmende Merkmale dokumentiert und die Bewertung sachlich angepasst.

Sachwertverfahren

Geeignet für: Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser

Das Sachwertverfahren basiert auf dem Sachwert des Gebäudes sowie dem Grundstückswert und eignet sich vornehmlich für Objekte die der Eigennutzung dienen. Dabei werden die Kosten berücksichtigt, die bei einem Neubau oder einer Wiederbeschaffung aufgewendet werden müssen. Berücksichtigt werden hierbei einflussnehmende Merkmale wie der Wert des Grundstücks, die Lage, Baukosten und die Abnutzung eine Objekts.

Bei der Ermittlung des Grundstückswert werden zur exakten Bewertung die Bodenrichtwerte herangezogen. Dabei handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte, die vom Gutachterausschuss der jeweiligen Region ermittelt werden. Hinzu kommt der Gebäudesachwert, der sich auf Basis getätigter Angaben zur Objektausstattung und der Bauweise berechnet. Dabei wird eine sogenannte Baukostentabelle herangezogen, die dem Immobilien-Experten die durchschnittlichen Kosten für einen Neubau der zu bewertenden Immobilie vorgeben. Zuletzt wird eine Korrektur des Wertes anhand individueller Merkmale wie Altersabschreibungen, Baumängel oder auch lagebedingte Zuschläge vorgenommen. Die daraus resultierende Immobilienbewertung enthält so den Grundstücks- und Gebäudesachwert unter Berücksichtigung des aktuellen Immobilienmarkts.

Ertragswertverfahren

Geeignet für: Mehrfamilienhäuser und Mietimmobilien

Erwirtschaftet eine Immobilie einen Ertrag in Form von Mieteinnahmen, wird zur Immobilienbewertung das Ertragswertverfahren eingesetzt. Berücksichtigt wird hierbei nicht nur der Grundstücks- und Gebäudewert einer Immobilie, sondern auch die erzielbaren Mieterträge eines Mehrfamilienhaus oder einer Mietimmobilie. Zur Wertermittlung der Immobilie wird eine Prognose über den angenommenen Reinertrag aus der Vermietung vorgenommen. Berücksichtigt werden hierbei Einnahmen und Ausgaben der zu bewertenden Immobilie sowie eine Bodenwertverzinsung.

Wann macht eine Immobilienbewertung Sinn?

Eine Immobilienbewertung durch einen Fachexperten ist dann sinnvoll, wenn Sie beispielsweise

  • den Verkauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung planen
  • ein Grundstück, Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen möchten
  • einen Kredit oder eine Hypothek aufnehmen möchten
  • vor rechtlichen Herausforderungen stehen wie einer Trennung oder Erbstreitigkeiten
  • im Rahmen einer Grundstücks- oder Gebäudeversicherung den Wert einer Immobilie angeben müssen usw.

Es gibt viele Gründe für eine professionelle Immobilienbewertung. Daher gilt es einen realistischen und objektiven Immobilienwert zu ermitteln, der sich an den aktuellen Marktgegebenheiten orientiert.

Auch vor einem Verkauf kann sich eine erste Einschätzung des Immobilienpreis lohnen. Hierfür bieten wir unseren Kunden unseren kostenfreien Preisfinder an. 

Welche Unterlagen benötige ich bei einer Immobilienbewertung?

Eine Immobilienbewertung wird durch ortskundige und regional ansässige Immobilien-Experten durchgeführt. Diese Experten kennen sich in Trier und Umgebung bestens aus und wissen über aktuelle Gegebenheiten des Marktes Bescheid. Trotzdem benötigen unsere Immobilienberater zur Wertermittlung die Zuarbeit des Auftraggebers. Insbesondere folgende Unterlagen sind für eine korrekte und möglichst genaue Immobilienbewertung bei einem Verkauf über die Sparkasse Trier nötig:

  • Grundbuchauszug
  • Bauunterlagen, die zum Beispiel den Schnitt und Grundrisse der Immobilie beinhalten
  • Wohn und Nutzflächenberechnung
  • Angaben zur ermittelten Bruttogeschossfläche
  • Bei Vermietung und Verpachtung eine Aufstellung der Nettokaltmieten bzw. die Pacht- oder Mietverträge
  • Anlagen zur Teilungserklärung nebst Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheingung bei Wohneigentum
  • Falls die Immobilie auf einem Erbaugrundstück steht, benötigen wir von Ihnen den aktuellen Erbaurechtsvertrag
  • Sollten Sie in den letzten 15 Jahren eine Modernisierung durchgeführt haben wie beispielsweise zur Erneuerung von Dächern, Fenstern oder Heizungsanlagen sowie zur energetischen Sanierung, benötigen wir hierzu Angaben und Unterlagen.
Wer darf Gutachten für Immobilien erstellen?

Die Bezeichnung "Sachverständiger" oder "Gutachter" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Grundsätzlich steht es damit jedem offen, sich so zu bezeichnen. Abhängig von Ihrer Ausgangssituation raten wir daher zu geprüften und/ oder zertifizierten Immobiliengutachtern.

Öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliensachverständige, werden insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen genutzt. Bei dem Wertgutachten, werden rechtliche Rahmenbedingungen beachtet. Nur diese Immobiliengutachten sind vor Gericht anerkannt! Eine mögliche Adresse ist beispielsweise der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Trier.

Bei allen anderen Immobilienbewertungen steht Ihnen die Sparkasse Trier mit ihren Immobilien-Experten zur Verfügung. Unsere Immobilienspezialisten erstellen Ihnen in Kombination mit dem Preisfinder eine realistische Preiseinschätzung, die sich am aktuellen Immobilienmarkt der Region orientiert. 

Was ist ein Verkehrs- oder Marktwertermittlung nach § 194 BauGB?

Eine Verkehrs- und Marktwertermittlung nach §194 BauGB ist eine neutrale Immobilienbewertung. Das Verfahren zur Ermittlung des Preises ist gesetzlich geregelt und berücksichtigt viele Faktoren, die den Wert des Objekts positiv oder negativ beeinflussen könnten. Bestandteil der Verkehrswertermittlung ist eine detaillierte Lage-, Objekt-, und Wertbestimmung der Immobilie. In Betreuung-, Nachlass-, oder Scheidungsfällen ist diese Form der Wertermittlung ausdrücklich zu empfehlen.

Generell raten wir hier ausdrücklich zur Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder zertifizierten Gutachters, da nur dessen Gutachten nach §194 BauGb erstellt und somit gerichtsfest sind.

Immer in Ihrer Nähe
Immer in Ihrer Nähe
Capitla

Die Sparkassen-App: Erneut Bestnoten im Test bei Capital.

Nutzen auch Sie die vielen praktischen Funktionen.

Die Sparkasse Trier wurde von Oberbürgermeister Wolfram Leibe mit dem neuen Qualitätssiegel „MEIN TOP JOB TRIER“ ausgezeichnet.

 Cookie Branding
i