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Sparkasse Trier
Theodor-Heuss-Allee 1
54292 Trier

Sie möchten nachhaltig renovieren?

Sichern Sie sich Ihren Zuschuss zu Ihrem Modernisierungsdarlehen

Sie möchten nachhaltig renovieren?

Sichern Sie sich Ihren Zuschuss zu Ihrem Modernisierungsdarlehen

Wir fördern eine nachhaltige, private Investitionen mit bis zu 1.600 Euro.

1 Nachhaltig leben

Zusammen neue Wege gehen. 

Mit dem S-Modernisierungsdarlehen Nachhaltigkeit.

Starthilfe für nachhaltige, private Investitionen oder Projekte

Nachhaltiger zu werden ist uns als Sparkasse Trier sehr wichtig. Mit vielen kleinen Schritten schaffen wir Veränderungen, damit Gutes bleibt. Dazu gehört auch, unsere Kundinnen und Kunden dabei zu unterstützen, selbst nachhaltiger zu werden.

Mit unserem Zuschuss für nachhaltige Investitionen können Sie Ihre grünen Pläne mit Leichtigkeit in die Tat umsetzen. Damit wird Ihr Modernisierungkredit zum "S-Modernisierungsdarlehen Nachhaltigkeit".

Rechnung hochladen und Zuschuss abrufen

Haben Sie Ihr Projekt mit einem unserer Kredite erfolgreich umgesetzt, können Sie unseren Zuschuss ganz einfach online beantragen: 

Dafür füllen Sie das folgende Formular aus, geben Ihre persönlichen Daten und den Gesamtbetrag aller Rechnungen an und nennen uns die Informationen Ihrer bereits abgeschlossenen Finanzierung. Im Anschluss an das Formular laden Sie alle Rechnungen und Belege für Ihr nachhaltiges Projekt hoch – Ihre Sparkasse Trier kümmert sich um den Rest.

Rahmenbedingungen

  • Bis zu 1.600 € Förderung
  • Ab einer Kreditsumme von 10.000 €
  • Mindestens 12 Monate Laufzeit des Kredits
  • Keine Ablösung bzw. Umschuldung von bestehenden Krediten

Bis zu 1.600 € Förderung

Wir fördern Ihre nachhaltige, private Anschaffung mit 2% der Darlehenssumme.

Das Besondere dabei: 
Sie erhalten den Zuschuss auch für Projekte, für die es sonst keine öffentlichen Finanzhilfen gibt.

Mögliche Verwendungszwecke finden Sie hier.
 

2 Projekt finanzieren

Der für Sie passenden Kredit 

Nachhaltig leben bedeutet auch den urbanen Wohnraum optimal zu nutzen und ihn an die individuellen Bedürfnisse anzupassen, um sich zu Hause einfach wohl zu fühlen. Egal ob es sich um die Reduzierung von Barrieren oder die Vereinfachung Ihres Alltages durch den Einbau von intelligenter Smart-Home-Technologie handelt, wir helfen Ihnen bei der Finanzierung.

Modernisierungskredit für nachhaltige Baumaßnahmen

Von barrierefreien Umbaumaßnahmen über Wärmedämmung bis hin zu Photovoltaik-Anlagen – das Modernisierungskredit für Eigentümerinnen und Eigentümer lässt sich vielfältig einsetzen und macht nachhaltiges Wohnen noch schöner.  

Beispiel

Austausch Heizungsanlage 30.000 €
Anschaffungssumme 30.000 €
Eigenkapital -7.000 €
Modernisierungskredit 23.000 €
Förderung* durch die Sparkasse Trier 460 €
* Es gelten Fördervoraussetzungen die bei Einreichung des Antrages erfüllt werden müssen.  

Weitere Verwendungszwecke
Für weitere nachhaltige Vorhaben, z. B. Wintergarten-Ausbau, die wir ebenfalls fördern, werfen Sie gerne einen Blick in unsere Liste der Verwendungszwecke.

 

3 Antrag und FAQs

Antrag stellen und Zuschuss abrufen

Den Zuschuss können Sie einfach und bequem über unser Onlineformular beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag immer Belege (Rechnungen oder sonstige Nachweise) beinhalten muss. Für die meisten Projekte oder Investitionen genügt eine Kopie der Rechnung eines Fachunternehmens, zum Beispiel das Handwerksunternehmen, welches die Dienstleistung für den Umbau o.ä. erbracht hat. Nach Prüfung der Voraussetzungen und frühestens nach Ablauf des 14-tägigen Widerrufsrechtes des zugrundeliegenden Kredites wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt.  

Fragen und Antworten

Was ist das "S-Modernisierungsdarlehen Nachhaltigkeit"?

Das "S-Modernisierungsdarlehen Nachhaltigkeit" ist eine Förderung der Sparkasse Trier von privaten, nachhaltigen Projekten und Anschaffungen Ihrer Kreditkundinnen- und Kunden.

Das "S-Modernisierungsdarlehen Nachhaltigkeit" ist also kein weiterer Kredit, sondern ein Zuschuss auf neu abgeschlossene Kredite.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Zuschuss zu beantragen?

Um einen Zuschuss beantragen zu können, müssen Sie ab dem 01.04.2023 einen S-Modernisierungskredit mit einem Volumen von mindestens 10.000 € und einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten bei uns abgeschlossen haben. Mit diesem Geld haben Sie eine private, nachhaltige Investitionen finanziert.  

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss beträgt 2% von der Darlehenssumme des zugrunde liegenden S-Modernisierungskredites. Der Zuschuss liegt zwischen 200 € und 1.600 €.

Was wird gefördert?

Zuschussfähig sind folgende private, nachhaltige Investitionen und Projekte: Liste der Verwendungzwecke

Was muss ich beachten?

1.      Eine Umschuldung oder Ablösung bestehender Kredite wird nicht gefördert, ebenso wenig die Finanzierung sonstigen Konsums, wenn er in der Liste der nachhaltigen Projekte und Investitionen nicht enthalten ist.

2.      Sondertilgungen oder Ablösungen des zugrunde liegenden Kredites sind ab dem 13. Monat möglich.

3.      Es gibt keinen Anspruch auf Zahlung des Zuschusses; sobald zum Beispiel die Fördermittel erschöpft sind, können wir keinen Zuschuss mehr auszahlen.

Welchen Beleg reiche ich ein?

Für die meisten Projekte oder Investitionen genügt eine Kopie der Rechnung eines Fachunternehmens, zum Beispiel das Handwerksunternehmen, welches die Dienstleistung für den Umbau o.ä. erbracht hat. Wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt und eine Sonderumlage gezahlt werden muss, reicht die Kopie des Protokolls aus der Eigentümerversammlung nebst Zahlungsanweisung für den Miteigentumsanteil oder Vergleichbares aus.  

Auf welchem Weg reiche ich die Kopien ein?

Online über unsere Upload-Funktion. Der Antrag muss immer Belege (Rechnungen oder sonstige Nachweise) beinhalten. 

Gern unterstützt Sie hierbei auch Ihr Berater oder Ihre Beraterin. 

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Der Zuschuss kann von dem(n) Kontoinhaber(n) des zugrunde liegenden Kredites beantragt werden. Bei zwei Kreditnehmern erfolgt der Antrag im Namen aller Kreditnehmer. Pro Kredit gibt es nur ein Mal einen Zuschuss. Der Zuschuss kann darüber hinaus nur von Privatpersonen, nicht von Firmen- oder Geschäftskunden im Rahmen ihrer Tätigkeit beantragt werden.  

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Die Beantragung erfolgt über unser Onlineformular.  Bitte beachten Sie, dass der Antrag immer Belege (Rechnungen oder sonstige Nachweise) beinhalten muss.

Wann erhalte ich den Zuschuss?

Nach Prüfung der Voraussetzungen und frühestens nach Ablauf des 14-tägigen Widerrufsrechtes des zugrundeliegenden S-Modernisierungskredites.  

Auf welches Konto wird der Zuschuss gezahlt?

Der Zuschuss wird auf dem Verrechnungskonto des zugrundeliegenden Kredites gutgeschrieben.

Wann muss ich den Zuschuss zurückzahlen?

Eine Sondertilgung oder Ablösung des zugrunde liegenden Darlehens innerhalb der ersten 12 Monate der Kreditlaufzeit bewirkt einen sofortigen Anspruch auf Rückzahlung des Zuschusses durch die Sparkasse Trier.

Was ist, wenn ich noch keine Rechnung habe?

Ein Kostenvoranschlag oder ähnliche Unterlagen reichen leider nicht aus. Das Projekt muss umgesetzt und die Rechnung vom Anbieter gestellt sein.   

Hängt die Kreditvergabe vom Zuschuss ab?

Nein. Die Kreditvergabe erfolgt unabhängig vom Zuschuss.

Wie lange darf die Beauftragung oder Bestellung her sein

Grundsätzlich gibt es hier keine Einschränkungen. Wir wissen, dass es von der Planung bis zur Umsetzung eines Projektes oft einen großen zeitlichen Verzug gibt.

Wie alt darf meine Rechnung sein?

Die Rechnung und das Zahlungsziel des Projektes oder der Investition muss in zeitlichem Zusammenhang zur Kreditvergabe des zugrundeliegenden Kredites und somit auch der Beantragung des Zuschusses stehen.

Capitla

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Nutzen auch Sie die vielen praktischen Funktionen.

Die Sparkasse Trier wurde von Oberbürgermeister Wolfram Leibe mit dem neuen Qualitätssiegel „MEIN TOP JOB TRIER“ ausgezeichnet.

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