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Unsere BLZ & BIC
BLZ58550130
BICTRISDE55XXX

Sparkasse Trier
Theodor-Heuss-Allee 1
54292 Trier

Überblick

Europa­weit einheit­licher Zahlungs­verkehr

Innerhalb der SEPA (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungs­verkehrs­raum) sind alle Überweisungen und Lastschriften in Euro nach den europaweit einheitlichen SEPA-Zahlverfahren vorzunehmen.

Leicht zu beauftragen

Als Privatkunde nutzen Sie die SEPA-Zahl­verfahren für inländische Überweisungen und Lastschriften – ganz gleich, ob im Online-Banking, an den SB-Terminals oder in der Filiale.

IBAN und BIC

Profitieren Sie von europaweit einheitlichen Merkmalen zur Beauftragung.

SEPA-Überweisung

Das Instrument für Euro-Überweisungen in alle SEPA-Länder.

SEPA-Lastschrift

Zahlen Sie fällige Rechnungs­beträge per Lastschrift – sowohl in Deutschland als auch in Europa.

Klassische Auslands­überweisung

Für alle Zahlungen, die nicht per SEPA-Überweisung möglich sind.

SEPA-Länderliste

Alle an den SEPA-Zahl­verfahren teil­nehmenden Länder finden Sie hier.

SEPA-Überweisung

Schnell und sicher zahlen

Mit IBAN und ggf. BIC

Euro-Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums zuverlässig tätigen.

Einfach umrechnen

Falls Sie nur Kontonummer und Bankleitzahl zur Hand haben, bietet Ihnen Ihre Sparkasse auch direkt im Online-Banking einen IBAN-Rechner an.

Schnelle Gutschrift

Die Gutschrift der SEPA-Überweisung erfolgt innerhalb eines Tages. Beleghafte SEPA-Überweisungen brauchen einen Tag mehr.

Klassische Auslands­überweisung

Für alle Zahlungen, die nicht per SEPA-Überweisung möglich sind.

Meldepflicht bei großen Beträgen

Überweisungen über 12.500 Euro in das oder aus dem Ausland müssen an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden. Bei Fragen zum Thema Melde­pflicht (Einreichungs­weg, Melde­fristen etc.) steht Ihnen die kosten­freie Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Telefon­nummer 0800 1234-111 zur Verfügung.

SEPA-Lastschrift

Grenzenlose Geldeinzüge

Europaweit gültig

Mit der SEPA-Lastschrift können Sie fällige Rechnungs­beträge europaweit bezahlen.

SEPA-Lastschriftmandat erforderlich

Zahlungs­empfänger, die die SEPA-Lastschrift nutzen, benötigen von Ihnen ein SEPA-Lastschrift­mandat. Sie ermächtigen den Zahlungs­empfänger, den fälligen Betrag von Ihrem Konto einzuziehen. Gleich­zeitig weisen Sie Ihre Sparkasse oder Bank an, die Lastschrift einzulösen.

Eindeutige Identifikation

Anhand eindeutiger Merkmale wird jedes SEPA-Last­schrift­mandat identifiziert.

Leichter planen

Mit dem konkreten Fällig­keits­datum bei SEPA-Lastschriften wissen Sie genau, an welchem Tag Ihr Konto belastet wird und können für ausreichend Guthaben sorgen.

Achtwöchige Erstattungsfrist

Der Erstattungs­anspruch für den Zahlungs­pflichtigen beträgt bei der SEPA-Basis-Lastschrift acht Wochen nach dem Zeit­punkt der Konto­belastung. Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt die Rück­gabe­zeit bis zu 13 Monate.

IBAN und BIC

Einheitliche Merkmale

Ob im Inland oder europäischen Ausland – die Stamm­daten, wie zum Beispiel IBAN und BIC, sind einheitlich aufgebaut.

Internationale Bankkontonummer

IBAN steht für International Bank Account Number und ist die international standardisierte Konto­nummer.

Internationale Bankleitzahl

BIC steht für Business Identifier Code und ist eine inter­nationale Bank­leit­zahl.

Fragen und Antworten

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema SEPA finden Sie hier.

Die Sparkasse Trier wurde von Oberbürgermeister Wolfram Leibe mit dem neuen Qualitätssiegel „MEIN TOP JOB TRIER“ ausgezeichnet.

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