Besitzt Ihr Unternehmen freies Kapital, welches Sie mittel- bis langfristig nicht verwenden werden, dann ist das S-Firmen Kündigungsgeld eine geeignete Festgeld-Anlageform. Anstelle einer vertraglich vereinbarten Laufzeit wird zwischen Kreditinstitut und den Anlegenden eine Kündigungsfrist festgelegt. Nach erfolgter Kündigung und Ablauf der Frist wird der frei wählbare Anlagebetrag inklusive der Zinsen ausgezahlt.
Anlagebetrag | Ab 100 TEUR bis max. 1.000 TEUR |
Zinssatz (variabel) | 2,00 % p.a. |
Zuzahlungen möglich1 | Ja |
Teilauszahlungen möglich2 | Ja |
Kündigungsfrist | 35 Tage |
Anlagebetrag | Ab 1.000 TEUR |
Zinssatz (variabel) | 2,50 % p.a. |
Zuzahlungen möglich1 | Ja |
Teilauszahlungen möglich2 | Ja |
Kündigungsfrist | 90 Tage |
1 Weitere Einzahlungen sind jederzeit über das Referenzkonto in unbegrenzter Höhe bis zu einem bestimmten Gesamtguthaben möglich. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Sparkasse.
2Teilkündigungen sind nur bis zur Mindestanlage möglich – anderenfalls ist eine Gesamtkündigung notwendig. Maximal sind 3 aktive Teilkündigungen je abgeschlossenem Produkt möglich.
Für die Eröffnung eines S-Firmen Kündigungsgeld-Kontos gelten drei Voraussetzungen. Sie brauchen:
Sie haben noch nicht alles? Dann schalten Sie die fehlenden Funktionen einfach online frei und eröffnen Sie anschließend Ihr Kündigungsgeld – natürlich auch bequem online.
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