Besitzt Ihr Unternehmen freies Kapital, welches Sie mittel- bis langfristig nicht verwenden werden, dann ist das S-Firmen Kündigungsgeld eine geeignete Festgeld-Anlageform. Anstelle einer vertraglich vereinbarten Laufzeit wird zwischen Kreditinstitut und den Anlegenden eine Kündigungsfrist festgelegt. Nach erfolgter Kündigung und Ablauf der Frist wird der frei wählbare Anlagebetrag inklusive der Zinsen ausgezahlt.
1 Weitere Einzahlungen sind jederzeit über das Referenzkonto in unbegrenzter Höhe bis zu einem bestimmten Gesamtguthaben möglich. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Sparkasse.
2Teilkündigungen sind nur bis zur Mindestanlage möglich – anderenfalls ist eine Gesamtkündigung notwendig. Maximal sind 3 aktive Teilkündigungen je abgeschlossenem Produkt möglich.