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So sparen andere

Wohnträume schneller verwirklichen -
das kriegen wir gemeinsam hin

Mit der Wohnungsbauprämie1 kommen alle dem eigenen Zuhause einen Schritt näher. Die staatliche Förderung unterstützt Bausparerinnen und Bausparer innerhalb bestimmter Einkommens­grenzen beim Eigenkapitalaufbau. Dabei kann das Extrageld für vielfältige wohn­wirtschaftliche Zwecke verwendet werden.

Ihr nächster Schritt

Leben Sie den Traum von den eigenen vier Wänden. Schließen Sie einfach online Ihren LBS-Bausparvertrag ab oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Sparkasse.

1Es gelten Fördervoraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.

Alles zur Förderung

Wohnungsbauprämie1 und LBS-Bausparen

Egal wie Ihre Wohnträume aussehen, mit LBS-Bausparen können Sie sich auf Zinssicherheit verlassen und mit Unterstützung vom Staat1 Ihre Ziele noch schneller erreichen.

Ihre Vorteile mit LBS-Bausparen

Volle Flexibilität

Mit Bausparen halten Sie sich einfach alle Optionen offen. Egal ob regelmäßige Sparbeiträge oder Sonderzahlungen auf Ihr Bausparkonto. Sparen Sie einfach so, wie es zu Ihrem Leben passt.

Schneller Eigen­kapital auf­bauen

Jetzt für Ihr Zuhause vor­sorgen geht ganz einfach: mit einem LBS-Bau­sparver­trag. Und mit der Wohnungs­bauprämie1 können Sie zusätz­lich mit 10 Prozent Förder­ung für Ihre Ein­zah­lungen von 700 be­ziehungs­weise 1.400 Euro jährlich rechnen.

Zinssicherheit

Sichern Sie sich schon heute attraktive Darlehenszinsen für später und erfüllen Sie sich Ihren Wohntraum, egal wie sich die Zinsen entwickeln.

Vielseitig profitieren

Noch schneller Eigenkapital aufbauen? Weitere staatliche Förderungen¹ und Unterstützung von Ihrem arbeitgebenden Unternehmen machen es möglich.

Größere Sprünge machen

Die Wohnungsbauprämie1 hilft Bausparerinnen und Bausparern ab 16 Jahren dabei, innerhalb bestimmter Ein­kommens­grenzen schneller Eigenkapital für ihre Wohn­wünsche aufzubauen.

Die staatliche Prämie1 zu Ihrem LBS-Bau­spar­vertrag muss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wer­den. Sie ist für alle Bausparerinnen und Bausparer, die eine Immobilie bauen, kaufen oder renovieren möch­ten, ge­eignet.

Besonders toll für junge Leute: Alle, die unter 25 Jahren mit dem Bausparen be­gin­nen, können das Bau­sparguthaben inklusive der Wohn­ungs­bauprämie der letzten sieben Jahre flexibel ohne Zweckbindung nutzen. Dies ist für einen einzigen Bausparvertrag, der vor Überschreiten der Altersgrenze geschlossen wurde, möglich.

So hoch ist die Förderung1

Bedingungen Alleinstehend Verheiratet*
Jährlich maximal geförderte Sparleistung 700 Euro 1.400 Euro
Höhe der Prämie 10 Prozent 10 Prozent
Maximale Prämie 70 Euro 140 Euro
Einkommensgrenze 35.000 Euro 70.000 Euro
Die Einkommensgrenzen entsprechen dem zu versteuernden Einkommen.
* Ehegatten/eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz
Junge Bausparerinnen und Bausparer bleiben flexibel

Wenn Sie vor Ihrem 25. Geburtstag einen LBS-Bausparvertrag abschließen, können Sie sich ihr Guthaben plus Wohnungsbauprämie1 für einen einzigen Bausparvertrag nach sieben Jahren auszahlen lassen – und müssen das Geld nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen.

So beantragen Sie die Wohnungsbauprämie¹
  1. Bausparerinnen und Bausparer bekommen den Antrag auf Wohnungsbauprämie mit dem jährlichen Kontoauszug zugeschickt.
  2. Der Antrag wird selbstständig ausgefüllt und anschließend bei der LBS oder Sparkasse eingereicht. Bei Fragen stehen die Expertinnen und Experten von LBS und Sparkasse jederzeit zur Verfügung.
  3. Zunächst wird auf Ihrem jährlichen Kontoauszug die beantragte Förderung gesondert ausgewiesen. Das Geld wird bei fristgerechter Einreichung der Unterlagen vorgemerkt.
  4. Im Rahmen der Zuteilung wird die Wohnungsbauprämie dem Bausparkonto gutgeschrieben.
Über die LBS

LBS: Die Zuhause-Möglichmacher

Zuverlässig an Ihrer Seite

Auf die erfahrenen Finanzierungs- und Immobilienprofis der LBS können Sie sich immer verlassen.

Volle Förderung

Die LBS kümmert sich um alles – inklusive der besten Förderung1.

Alles aus einer Hand

Mit der Bausparkasse der Sparkassen haben Sie eine kompetente Ansprechpartnerin für alle Ihre Anliegen.

Ihr nächster Schritt

Leben Sie den Traum von den eigenen vier Wänden. Schließen Sie einfach online Ihren LBS-Bausparvertrag ab oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Sparkasse.

1Es gelten Fördervoraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.

Noch mehr Vorteile

Durchstarten – mit LBS-Bausparen und vielfältigen Vorteilen

Wohnträume sind so vielseitig wie die Vorteile, von denen Sie mit LBS-Bausparen profitieren können:

Vermögenswirksame Leistungen

Nutzen Sie jedes Jahr bis zu 480 Euro zusätzlich von Ihrem arbeitgebenden Unternehmen.

Arbeitnehmer­sparzulage1

Auf die eingezahlten vermögens­wirksamen Leistungen Ihres Betriebs gibt es 9 Prozent Zulage vom Staat obendrauf1.

Wohn-Riester1

Mit LBS-Bausparen und Wohn-Riester können Sie sich jährliche Zulagen von bis zu 175 Euro – zuzüglich Kinderzulagen und Starterbonus für alle unter 25 Jahren sichern. Zusätzliche Steuer­vorteile sind möglich.

1Es gelten Fördervoraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.

Online-Abschluss

In wenigen Klicks zum LBS-Bausparvertrag und Ihrer Förderung1

Einfach online abschließen

  • Vollständige digitale Eröffnung mit Videolegitimation
  • Produktabschluss auch online außerhalb der Öffnungszeiten möglich
  • Persönliche Ansprechpartnerinnen und -partner vor Ort
  • Als LBS-Kunde oder LBS-Kundin erhalten Sie anschließend zu Beginn jeden Jahres automatisch einen Antrag auf Wohnungs­bau­prämie1 für das Vorjahr. Diesen füllen Sie aus und reichen ihn bei der LBS ein.
Ihr nächster Schritt

Leben Sie den Traum von den eigenen vier Wänden. Schließen Sie einfach online Ihren LBS-Bausparvertrag ab oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Sparkasse.

1Es gelten Fördervoraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Wohnungsbauprämie¹?

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung und zählt zu den klassischen Unterstützungs­maßnahmen beim Weg in die eigenen vier Wände. Das Besondere an der Prämie: Sie müssen den staatlichen Zuschuss nicht zurückzahlen, sofern die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind und die Wohnungsbauprämie gewährt wurde. Er gilt als Zuschuss zum Bausparvertrag und fördert alle, die ein Eigenheim bauen, kaufen oder renovieren möchten.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie¹?

Die Höhe der Wohnungsbauprämie berechnet sich prozentual nach den jährlich geleisteten Sparleistungen von mindestens 50 Euro auf Ihren Bausparvertrag. Je mehr Geld Sie angespart haben, umso mehr Geld gibt es auf Antrag vom Staat, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Auf die Sparleistungen werden 10 Prozent Wohnungsbauprämie für Einzahlungen in Höhe von maximal 700 beziehungsweise 1.400 Euro jährlich gutgeschrieben. Entsprechend erhalten Singles 70 Euro für 700 Euro jährliche Sparleistung, bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften sind es maximal 140 Euro bei einer Sparleistung von 1.400 Euro pro Jahr. Selbstverständlich können Sie auch höhere Beträge auf Ihren Bausparvertrag einzahlen.

Kann man die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage¹ gleichzeitig bekommen?

Die Wohnungsbauprämie wird nicht für die Beträge gewährt, für die Arbeitnehmer­sparzulage beantragt wurde. Durch die höher liegenden Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie kommt es häufiger vor, dass Ihnen zwar die Arbeitnehmersparzulage nicht zusteht, sehr wohl aber die Wohnungsbauprämie. In diesem Fall sind Sie berechtigt, für Ihre vermögenswirksamen Leistungen die Wohnungsbauprämie zu beantragen.

Wie lange kann man die Wohnungsbauprämie¹ beantragen?

Sie können die Wohnungsbauprämie maximal zwei Jahre rückwirkend beantragen. Wichtig: Sie müssen den Antrag auf Wohnungsbauprämie jedes Jahr erneut einreichen.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie¹?

Das jährlich zu versteuernde Einkommen muss innerhalb der Einkommensgrenzen liegen. Diese betragen im aktuellen Sparjahr:

  • 35.000 Euro für Singles
  • 70.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartnerschaften

Was hierbei oft übersehen wird: Das tatsächliche Bruttoeinkommen darf häufig sogar noch weit darüber liegen. Denn um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, werden zum Beispiel bestimmte Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen oder auch Kinderfreibeträge abgezogen.

Muss die Wohnungsbauprämie¹ versteuert werden?

Keine Sorge, gemäß § 6 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes gehört die Wohnungsbauprämie nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss, der bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen nicht mehr zurückgezahlt werden muss und deshalb steuerfrei bleibt.

Wofür kann die Wohnungsbauprämie¹ genutzt werden?

Die Wohnungsbauprämie wird Ihnen anteilig auf Ihr „wohnwirtschaftlich“ angelegtes Sparvermögen (Bausparvertrag) gewährt. Das bedeutet, Sie erhalten die Wohnungsbauprämie auf Ihre Sparleistungen, um sie später für Bau- oder Sanierungsvorhaben einzusetzen.

Es gelten zwei Ausnahmen:

  • Für Bausparverträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden und für die mindestens ein Regelsparbeitrag vor 2009 geleistet wurde, steht nach Ablauf der sieben Jahre das Geld frei zur Verfügung und muss nicht zwingend wohnwirtschaftlich verwendet werden.
  • Junge Leute profitieren bei Abschluss eines Bausparvertrags vor dem 25. Geburtstag. Hier muss das Guthaben nicht wohnwirtschaftlich verwendet werden, um in den Genuss der Fördergelder zu kommen. Bedingung ist in diesem Fall allerdings, dass der Bausparvertrag mindestens sieben Jahre bespart wird. Von dieser Regelung können alle Bausparerinnen und Bausparer einmal Gebrauch machen.
Was sind wohnwirtschaftliche Zwecke?

Seit dem 1. Januar 2009 ist die Prämie dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung wie etwa Bau, Kauf oder (energetische) Modernisierung bzw. Renovierung gebunden.

Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie¹?

Die Wohnungsbauprämie kann jede in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige, natürliche Person ab 16 Jahren (Vollwaisen unabhängig vom Alter) erhalten, die einen Bausparvertrag abgeschlossen hat und bei der das zu versteuernde Einkommen innerhalb der Einkommensgrenzen liegt. Diese betragen im aktuellen Sparjahr:

  • 35.000 Euro für Singles
  • 70.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartnerschaften

1Es gelten Fördervoraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.

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Die Sparkasse Trier wurde von Oberbürgermeister Wolfram Leibe mit dem neuen Qualitätssiegel „MEIN TOP JOB TRIER“ ausgezeichnet.

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